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AGB´s Kooperationen für Influencer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Die Portinus Invest S.L. ist ein Unternehmen, welches hochwertige Winzerweine aus Mallorca unter dem Label ¡Viva la vida! und anderen Marken vertreibt. Die Homepage der ¡Viva la vida! - Weine ist www.vivalavidamallorca.com.
(2) Weingut Mallorca – Mallorca Wine AG ist ein Unternehmen, welches hochwertige, mallorquinische Winzerweine aus Eigen- und Fremdproduktion produziert und verkauft– auch personalisiert, die „WINZER-AKTIE“ als Form des Investments in Wein vertreibt, Weinberge verpachtet, Kleinevents rund um Weine auf Mallorca veranstaltet und Gutscheine dafür, sowie für Urlaub auf Fincas mit Weinberg verkauft. 
Weingut Mallorca – Mallorca Wine AG tritt öffentlich als WEINLAND MALLORCA auf und betreibtverschiedene Internetseiten, unter anderem www.weinland-mallorca.com und www.winzeraktie.com
(3) Portinus Invest S.L. und Weingut Mallorca-Mallorca Wine AG sind gemeinsame Auftraggeber und im Folgenden als solche bezeichnet.
(4) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit im Rahmen einer Tippgeber- und Vermittlungstätigkeit durch Dich als Blogger/Influencer/Social Media Experte.


§ 2 Anmeldung
(1) Nach erfolgreicher Anmeldung kannst Du die von uns per E-Mail beschriebenen Promotion-Aktionen starten und die zur Verfügung gestellten Werbemittel nutzen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass Du nachfolgende Nutzungsbedingungen anerkennst und einhältst. 

(2) Du verpflichtest Dich folgende Nutzungsbedingungen einzuhalten:

•   Du versendest keine Spams im Zusammenhang mit unserem Namen, Produkten und Links.

•   Du versiehst Dein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TMG.

•   Deine Website und Werbung sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Paragrafen zum Verbraucherschutz gestaltet.

•   Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf Deiner Website und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am Partnerprogramm nicht zulässig.

•   Die Gestaltung der Website/Werbung darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes der Weingut Mallorca – Mallorca Wine AG oder der Portinus Invest S.L. zu beeinträchtigen.

•   Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen ist eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.000 € an die Weingut Mallorca – Mallorca Wine AG und die Portinus INvest S.L. zu bezahlen.

 

(3) Für die Registrierung als Partner sind folgende Unterlagen bei uns einzureichen:

-         Kopie des Personalausweises

-         ggf. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO 

-         ggf. Gewerbeanmeldung 

-         ggf. Handelsregisterauszug 

-         Um eine hohe Qualität für unsere Kunden zu gewährleisten, behalten wir uns vor Dich im Laufe des Anmeldevorgangs oder späterer Qualifizierungen telefonisch zu kontaktieren.

-         Sobald Du den Anmeldevorgang erfolgreich absolviert hast, wirst Du als Berater freigeschaltet und darfst die Dir von uns per Email zugesandten Promotion-Aktionen und auch Deine eigenen Posts zu den betreffenden Produkten starten.

 

 

§ 3 Rechte und Pflichten

(1) Du kannst je Promotion-Aktion entscheiden, ob Du an der jeweiligen Aktion teilnehmen möchtest oder nicht. Das Aussetzen einer Aktion hat keinen negativen Einfluss auf Deine Vergütung oder unsere Zusammenarbeit.
(2) Du verpflichtest Dich offen, ehrlich und transparent zu arbeiten und Deinen Kunden das maximale Risiko verständlich zu definieren. Unser Ziel ist es, dass sich Kunden nicht „über den Tisch gezogen“ fühlen, sondern dass sie gut beraten und ordentlich aufgeklärt werden. Dieses Ziel soll auch das Deine sein!
(3) Deine Tätigkeit besteht darin, für unsere Domains und Plattformen sowie die jeweiligen Projekte und Produkte unter den in den Emails je Promotion-Aktion beschriebenen Vorgaben Werbung zu machen, und den Kunden den Onlinekauf unserer Produkte nahe zu bringen bzw. uns Kundenanfragen zu vermitteln. Deinen Kunden steht für alle Fragen unser Support Team zur Verfügung.
(4) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Du keine wettbewerbswidrigen und verunglimpfenden Äußerungen über Wettbewerber treffen darfst.
(5) Die mit dieser Tätigkeit verbundenen Aufwendungen bestreitest Du im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(6) Du bist nicht befugt Dich als Mitarbeiter unseres Hauses auszugeben und darfst auch keine Zusagen in unserem Namen machen, die nicht ausdrücklich durch uns bestätigt werden.
(7) Soweit Du eigene, nicht durch uns vorgegebene Aktionen im eigenen Namen durchführen willst, sind diese vorher mit uns abzustimmen, um wettbewerbsrechtliche Probleme zu vermeiden.
(8) Veröffentlichungen auf unseren Websites darfst Du natürlich als Zitate unter Angabe des Urhebers auf Deine Homepages bzw. in Deinen Blogs benutzen, genau wie auch alle anderen von uns veröffentlichten Werbemittel und Druckwerke. 
(9)Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Projekte über google darfst Du nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung betreiben.

 

§4 Vergütungsabrechnung 

(1) Die Vergütung für Umsätze durch von Dir generierte Kunden richtet sich nach der jeweiligen Promotion-Aktion, die Dir von uns jeweils vor Beginn des Aktionszeitraums per E-Mail zugestellt werden. 

(2) In der E-Mail werden der jeweilige Aktionsinhalt und die einzuhaltenden Bedingungen erläutert und ggf. Werbemittel angefügt. Die Identifikation Deiner Kunden erfolgt durch die Ausgabe eines Promotioncodes, der ebenfalls in der E-Mail enthalten sein wird.

(3) Die Zusage zur Vergütung gilt für alle Verträge, die unter dem jeweiligen Promotioncode eingereicht werden.

(4) Eine fehlerhafte Verwendung der Promotioncodes kann dazu führen, dass eingehende Kunden nicht richtig zugeordnet werden können. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen, so dass wir Dich bitten die richtige Verwendung der Codes ordnungsgemäß zu prüfen und zu testen.  

(5) Für jede Werbeaktion erstellen wir jeweils eine aktionsbezogene Anlage zur Aktionsbeschreibung, die wir mit der E-Mail zur Ankündigung der nächsten Aktion bekannt geben. Diese enthält die jeweiligen konkreten Vergütungsparameter für die jeweilige Aktion. 

(6) Die nachstehenden Regelungen gelten unbeschränkt als grundlegende Vereinbarungen über all unsere Produkte. Die grundlegende Vereinbarung behält immer ihre Wirksamkeit. 

(7) Grundsätzlich gelangen ausschließlich solche Verträge zur Abrechnung die auch wirksam abgeschlossen wurden und wo mindestens die vereinbarte Anzahlung innerhalb der Abrechnungsperiode eingegangen ist. Alle nicht bezahlten/angezahlten oder noch in der Widerrufsfrist befindlichen Verträge werden zu Abrechnungszwecken als nicht abgeschlossen eingestuft und zählen insoweit auch nicht zu den Umsatzvolumina für Bonus etc.

            I. Abschlussprovision

Für jeden uns vermittelten Kunden erhältst Du eine Abschlussprovision. Die Höhe der Vergütung entnimmst Du bitte der jeweils aktionsbezogenen Anlage zur Aktionsbeschreibung.

II. Fälligkeit
Sämtliche Vergütungsansprüche bestehen nur für wirksame Verträge die von den Kunden auch eingelöst/bezahlt werden. Soweit Verträge sich noch in Widerspruchsfristen befinden, entstehen die Provisionsansprüche auch nach vollständiger Zahlung seitens des Kunden erst mit Rechtskraft des Vertrages durch Fristablauf oder Verzicht auf Widerrufsrecht bei sofort beginnenden Arbeitsleistungen o.ä..
Die Vermittlungsvergütung ist darüber hinaus erst zur Zahlung fällig, sobald der für ihre Berechnung maßgebende Betrag bei uns eingegangen ist. Sollte mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart worden sein, erfolgt die Zahlung der Vermittlungsvergütung den Raten entsprechend. Agio wird analog der Vermittlungsvergütung fällig soweit ein solches vereinbart und bezahlt wurde.  

Eventuelle Leadvergütungen werden fällig, wenn der Lead überprüft und bestätigt wurde. 

Eine Vergütungsabrechnung erfolgt jeweils nach Abschluss einer Promotion-Aktion und Ablauf der Widerrufs- und Widerspruchsfristen.

III. Umsatzsteuer
Wir erledigen unsere Leistungen von unserem Sitz in der Schweiz (Weingut Mallorca – Mallorca Wine AG) bzw. von unserem Sitz in Spanien (Portinus Invest S.L.) aus.
 

§5 Datenschutz
(1) Du verpflichtest Dich, die von uns an Dich übermittelten Daten über den Verfahrensstand vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich in dem nach dem Datenschutzgesetz zulässigen Rahmen zu verarbeiten. 
(2) Wir verpflichten uns, die über Dich aufgenommen Daten vertraulich zu behandeln.

 

§6 Dauer
(1) Die Vermittlungsvereinbarung gilt ab dem Moment der schriftlichen Zusage an Dich per E-Mail. 
(2) Sie kann von jeder der Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich, in Text- oder elektronischer Form gekündigt werden. 
(3) Wir behalten uns jederzeit das Recht vor diese Vermittlungsvereinbarung oder die Vergütungszusagen zu einzelnen Aktionen zu ändern oder zu ergänzen.
(4) Die Zusage ist an einen Aktiv-Status geknüpft. Solltest Du nicht wenigstens einen Kunden im Quartal oder einen aktiven Partner im Jahr vermitteln, wird Dein Account gesperrt; kann aber jederzeit durch unseren Support wieder freigeschaltet werden. Solltest Du Dich innerhalb weiterer sechs Monate ab Sperrung nicht bei uns gemeldet und freischalten lassen haben, wird das Vertragsverhältnis zwischen uns beendet und alle Ansprüche aus unserem Vertragsverhältnis sind ab diesem Zeitpunkt erloschen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

 

§7 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Auf die Geschäftsbeziehung zu Weingut Mallorca - Mallorca Wine AG findet vorbehaltlich der in Art. 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen schweizerisches Recht Anwendung.
(2) Auf die Geschäftsbeziehung zu Portinus Invest S.L. findet vorbehaltlich der in Art. 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen spanisches Recht Anwendung.

 

§8. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

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